LRS – Alles zum Thema Lese-Rechtschreibstörung

Sehr geehrte Eltern,

hier finden Sie alle Informationen rund um der Thema Lese-Rechtschreibstörung.

 

  1. Ihr Kind wechselt von der Grundschule oder einer anderen weiterführenden Schule an die DBRS und hat eine Lese-Rechtschreibstörung?

Damit ein möglicher Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz auch an der Realschule gewährt werden kann, benötigen Sie eine neue Bestätigung der zuständigen Schulpsychologin Frau Laura Fumy.

Bitte geben Sie dazu folgende Unterlagen zum Zeitpunkt des Schulwechsels in einem Umschlag im Sekretariat ab:

Nachdem die Unterlagen eingegangen sind, werden Lehrerfragebögen an die Deutsch- und Englischlehrkraft Ihres Kindes ausgeteilt, um die schulische Seite bei der Begutachtung zu berücksichtigen. Ebenfalls nimmt ihr Kind an einer schulpsychologischen Testung, während der Schulzeit, teil. Nachdem alle Unterlagen ausgewertet sind, nimmt unsere Schulpsychologin Kontakt mit Ihnen auf.

 

  1. Ihr Kind ist bereits an der DBRS und Sie haben den Verdacht, dass es an einer Lese-Rechtschreibstörung leiden könnte, und Sie würden das gerne abklären lassen?

Bitte geben Sie dazu folgende Unterlagen in einem Umschlag im Sekretariat ab:

Nachdem die Unterlagen eingegangen sind, werden Lehrerfragebögen an die Deutsch- und Englischlehrkraft Ihres Kindes ausgeteilt, um die schulische Seite bei der Begutachtung zu berücksichtigen. Ebenfalls nimmt ihr Kind an einer schulpsychologischen Testung, während der Schulzeit, teil. Nachdem alle Unterlagen ausgewertet sind, nimmt unsere Schulpsychologin Kontakt mit Ihnen auf.

 

  1. Ihr Kind ist bereits an der DBRS und hat eine Lese-Rechtschreibstörung und der Bescheid läuft am Ende des aktuellen Schuljahres aus?

Wenn der Bescheid Ihres Kindes ausläuft und Sie immer noch die Vermutung haben, dass eine Lese-Rechtschreibstörung weiterhin vorliegt, muss dies erneut schulpsychologisch geprüft werden.

Bitte geben Sie dazu folgende Unterlagen in einem Umschlag bis Anfang Mai im Sekretariat ab:

Nachdem die Unterlagen eingegangen sind, werden Lehrerfragebögen an die Deutsch- und Englischlehrkraft Ihres Kindes ausgeteilt, um die schulische Seite bei der Begutachtung zu berücksichtigen. Ebenfalls nimmt ihr Kind an einer schulpsychologischen Testung, während der Schulzeit, teil. Nachdem alle Unterlagen ausgewertet sind, nimmt unsere Schulpsychologin Kontakt mit Ihnen auf.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Schulpsychologin Frau Laura Fumy.